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   OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09   

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https://dejure.org/2009,50963
OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09 (https://dejure.org/2009,50963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2009 - 13 U 129/09 (https://dejure.org/2009,50963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2009 - 13 U 129/09 (https://dejure.org/2009,50963)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06

    Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten:

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Frankfurt NJW 2007, 851 m.w.N.) nur dann vor, wenn sich die um Erlass einer Leistungsverfügung ersuchende geschädigte Person in einer existentiellen Notlage befindet, und zwar in einer Notlage, die anders als durch Leistungen des in Anspruch genommenen Schädigers nicht behoben werden kann.
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
    Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Frankfurt NJW 2007, 851 m.w.N.) nur dann vor, wenn sich die um Erlass einer Leistungsverfügung ersuchende geschädigte Person in einer existentiellen Notlage befindet, und zwar in einer Notlage, die anders als durch Leistungen des in Anspruch genommenen Schädigers nicht behoben werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1986 - 1 U 119/86
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2009 - 13 U 129/09
    Da eine einstweilige Verfügung aber das Ergebnis einer Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen soll, sind sowohl an die Voraussetzungen des Verfügungsanspruchs als auch an diejenigen des Verfügungsgrundes strenge Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1988, 803; Wussow/Dressler, UHR, 15. Aufl. Kap. 39 Rn. 5).
  • BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Dortmund vom 6. Mai 2009 - 21 O 156/09 - sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. November 2009 - I-13 U 129/09 - richtet.
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